Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert eine gesetzliche Regelung von Unternehmensbeteiligungen für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretären, sofern ein Zusammenhang zwischen Amt und der Unternehmensbranche besteht.
Dazu Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland: „Minister oder Parlamentarische Staatssekretäre sollten sich unbeeinflusst von privaten Interessen ihrem Amt widmen können. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Bundesregierung muss geschützt werden.“
Ziel: Offenlegung von Interessenkonflikten
Die Organisation, die sich nach eigenem Bekunden im Wahljahr insbesondere für die Offenlegung von Interessenkonflikten einsetzen will, fordert eine Erweiterung des Bundesministergesetzes, um möglichen Interessenkonflikten bei im Amt getroffenen Entscheidungen vorzubeugen. Die Regelung muss entsprechend im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) Anwendung finden.
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) sieht vor, dass Regierungsmitglieder neben ihrem Amt kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch keinem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens angehören. Die Beteiligung an Unternehmen ist im Bundesministergesetz nicht geregelt.
Quelle: Transparency Deutschland
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