Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ einen „Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ erarbeiten lassen. Damit soll der Bundesbauverwaltung der praktische Umgang mit der durch die Vergaberechtsreform 2016 erstmals in das nationale Vergaberecht eingeführte Möglichkeit der Selbstreinigung eines Bieters (§ 6f EU VOB/A, § 125 GWB) erleichtert werden.
Zwar ist am 29. Juli 2017 das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) in Kraft getreten, das die Prüfung einer Selbstreinigung zukünftig dem dieses Register führenden Bundeskartellamt zuweist. Jedoch treten die im Gesetz normierten Melde-, Abfrage und Prüfpflichten erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die näheren Einzelheiten geregelt und das Bundeskartellamt die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat. Hiermit wird im Zeitraum 2019/2020 gerechnet. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt kann der Leitfaden eine wertvolle Hilfestellung für die Praxis darstellen.
Zum Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge nebst einem Musteranschreiben des Auftraggebers zur Abfrage durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge geht es hier.
Der gesamte Forschungsbericht kann ebenfalls hier abgerufen werden.
Quelle: DStGB | BMUB
0 Kommentare