Das Landeskabinett in NRW hat ein erstes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit dem so genannten “Entfesselungspaket I” sollen insgesamt 16 Regelungen gestrichen oder geändert werden, die Wirtschaft, Verwaltung, Gründer und Bürger unnötig belasten.
Das Entfesselungspaket I umfasst dabei u.a. auch die Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, die Einführung der elektronischen Vergabe sowie eine Reihe von Vereinfachungen im Verwaltungsverfahrensrecht. Insgesamt sind Streichungen, Änderungen und Vereinfachungen an 13 Gesetzen und drei Rechtsverordnungen vorgesehen.
Folgende vergabespezifische bzw. vergaberechtlich relevante Änderungen wurden beschlossen:
Tariftreue- und Vergabegesetz
Bei der Anpassung sollen wichtige Ziele wie Tariftreue und Mindestlohn nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Im Gegenteil, die vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten werden gestärkt. Befreit wird das Vergaberecht allerdings von komplizierten Nachweispflichten, die die Verwaltung und Wirtschaft unnötig belasten. Stattdessen können die öffentlichen Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte in Zukunft selbst zielsicher und einzelfallgerecht in das Verfahren bringen.
Vergabeportal.NRW
Parallel dazu will das Wirtschaftsministerium die Einführung der elektronischen Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorgangs einschließlich der Anbindung der Beschwerde- und Nachprüfungsinstanzen und den Ausbau des Vergabeportals vergabe.NRW weiter vorantreiben. Mit dem kosten- und zeitsparenden Vorhaben ist Nordrhein-Westfalen bundesweit führend.
Weitere Entfesselungspakete sollen noch in diesem und im kommenden Jahr folgen.
Quelle: Landesportal der Landesregierung NRW
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