Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) ist seit Juli 2017 zuständig für die Aufgaben der Prüfbehörde nach § 14 Abs. 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW).
Die früher beim Landeswirtschaftsministerium angesiedelte Aufgabe, die unter anderem der Überwachung von Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestlohnbestimmungen im TVgG NRW dient, ist mit der am 01.04.2017 in Kraft getretenen Neufassung des TVgG NRW grundsätzlich dem für Arbeit zuständigen Landesministerium zugewiesen worden. Dieses kann die Zuständigkeit aber durch Rechtsverordnung gemäß § 16 Abs. 3 TVgG NRW auf eine nachgeordnete Behörde übertragen. Die entsprechende Verordnung ist am 05.07.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und am Tag darauf in Kraft getreten (GV. NRW. 2017 S. 651).
Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW
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