Mit der Einführung der neuen Funktion „Teilbedarfserhebung“ ist die zweite Entwicklungsstufe des Bedarfserhebungstools (BET) umgesetzt worden. Die neue Funktion dient dazu, den Prozess der Bedarfsabfrage sowohl innerhalb der Behörden als auch behördenübergreifend abwickeln zu können.
„Das neu hinzugekommene Feature ist vor allem für Behörden mit komplexen Beschaffungsorganisationen wichtig. Mit der Einführung der Teilbedarfserhebung stellen wir den Behörden der Bundesverwaltung ein Werkzeug zur Verfügung, um den derzeit zum Teil noch analogen Prozess vollständig digital abbilden zu können“, erklärt die Direktorin des Beschaffungsamts Dr. Birgit Settekorn.
Praktisch gestaltet sich der Ablauf so, dass die Bedarfsträger an einer Bedarfsabfrage einer zentralen Beschaffungsstelle wie gewohnt teilnehmen und bei Bedarf in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich eine Teilbedarfserhebung selbst anlegen können. Die Teilbedarfsabfrage kann dann entweder innerhalb der eigenen Behörde verteilt oder an nachgeordnete Behörden innerhalb des eigenen Ressorts weitergegeben werden. Die so erhobenen Teilbedarfe werden in der Folge von dem BET gebündelt und konsolidiert. Nach Freigabe durch den Ersteller der Teilbedarfserhebung erfolgt die Rückmeldung an die Zentrale Vergabestelle.
„Für die Nutzer in den Zentralen Vergabestellen bedeutet dies eine erhebliche Beschleunigung des Arbeitsprozesses, da ab sofort Medienbrüche bei der Auswertung der Bedarfsmeldungen der Vergangenheit angehören“, so Frau Dr. Settekorn abschließend.
Aktualisierte Benutzerhandbücher werden auf der E-Beschaffungswebseite www.e-beschaffung.bund.de in der Rubrik BET/Schulungsmaterial zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen zur Teilbedafserhebung hier.
Quelle: Beschaffungsamt:
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