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EU-Kommission: Neues „Vergabepaket“ vorgelegt

EUDie EU-Kommission hat am 3. Oktober ein neues Vergabepaket vorgelegt. Hierbei geht es überwiegend um nichtlegislative Initiativen, die aus Sicht der Kommission zur Verbesserung des Wettbewerbs in Europa erforderlich sind.

Vom neuen „Vergabepaket“ sind insbesondere die nachfolgend genannten Aspekte umfasst:

  • eine übergeordnete Mitteilung zur künftigen Strategie der öffentlichen Beschaffung, die auf eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zielt.
  • eine Empfehlung zur Professionalisierung der öffentlichen Beschaffung und
  • eine Mitteilung zur freiwilligen Ex-Ante-Prüfung von Vergabeaspekten großer Infrastrukturprojekte.

In der Mitteilung der Kommission zur künftigen Strategie der öffentlichen Beschaffung unterstreicht die EU-Kommission die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für öffentliche Investitionen und äußert insoweit Kritik am Status quo der Vergabepraxis in den Mitgliedstaaten. So werde in 55 Prozent der Vergabeverfahren immer noch der Zuschlag allein auf Basis des niedrigsten Preises erteilt. Das Potential der nachhaltigen und innovativen Beschaffung werde nicht hinreichend genutzt. Insgesamt sei die “Wettbewerblichkeit der Verfahren” rückläufig.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Feststellung der Kommission, wonach die Digitalisierung von Vergabeverfahren zu langsam vorankomme. Hinzu kommt, dass nur 11 Prozent der Vergabeverfahren im Rahmen einer Kooperation verschiedener Vergabestellen abgewickelt werden.

Professionelle strategische Beschaffung

Die Kommission schlägt deshalb eine breit angelegte Partnerschaft vor und nennt dazu sechs strategische Prioritäten:

1.    Stärkere Verbreitung der strategischen Beschaffung
2.   Professionalisierung der Beschaffung
3.    Verbesserter Zugang zu Beschaffungsmärkten
4.    Verstärkte Digitalisierung der Beschaffung
5.    Verbesserung von Transparenz, Integrität und Datengrundlagen
6.    Größere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern

Die Professionalisierung ist im Kontext der Empfehlung weit zu verstehen. Hierbei geht es offenbar um die übergreifende Verbesserung des gesamten Spektrums beruflicher Fähigkeiten und Kompetenzen, die im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind sowie um die technischen Instrumente, die notwendig sind, damit diese Aufgaben effektiv und ergebnisorientiert erfüllt werden können.

Freiwilligen Ex-Ante-Bewertung bei Infrastrukturgroßprojekten

Hinsichtlich der Mitteilung zur freiwilligen Ex-Ante-Bewertung bei großen Infrastrukturgroßprojekten ist folgendes festzustellen:
Die Kommission wird insoweit einen Informationsdienst zur Beantwortung spezifischer Fragen in einem frühen Stadium einrichten, die Projekte mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Millionen Euro betreffen. Bei Projekten, die für einen Mitgliedstaat von großer Bedeutung sind oder deren geschätzter Gesamtwert 500 Millionen Euro überschreitet, können die zuständigen Behörden die Kommission zudem ersuchen, den gesamten Vergabeplan auf seine Vereinbarkeit mit den EU-Vergabevorschriften hin zu überprüfen. Das Instrument beruht auf freiwilliger Basis. Die Empfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich und es ist vorgesehen, dass die Informationen streng vertraulich behandelt werden.
Die Kommission führt schließlich eine Online-Konsultation zum Leitfaden zur innovationsfördernden Vergabe durch.
Die Konsultation soll in künftige Leitlinien für Behörden einfließen. Sie betrifft Fragen wie die Festlegung einer Strategie für Innovation, die organisatorische Unterstützung einer innovationsfördernden Vergabe und die Nutzung innovationsfreundlicher Tools für das öffentliche Auftragswesen. Die Konsultation, die über die Website der Generaldirektion GROW der Kommission zugänglich ist, läuft bis zum 02.01.2018.

Einschätzung des DStGB

Das neue Vergabepaket der Kommission beinhaltet zwar überwiegend nicht-legislative Initiativen. Allerdings enthält das Paket auch Hinweise auf einzelne legislative Absichten der Kommission. Aus kommunaler Sicht ist Sorge zu tragen, dass auf EU-Ebene keine weiteren gesetzlichen Regelungen und insbesondere Verschärfungen des Vergaberechts vorgenommen werden. Im Gegenteil: Die Vergabenovelle aus dem Jahr 2014 hat bereits zu zahlreichen Veränderungen und Anpassungen des Rechtsrahmens geführt. Insoweit bedarf es einer „Gesetzgeberischer Atempause“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kommission hier (leider nur in englischer Sprache).

Quelle: DStGB

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