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EU-Kommission: effiziente und professionelle Auftragsvergabe

Um mehr Anreize für Investitionen in der EU zu schaffen und den  Binnenmarkts zu stärken, hat die Kommission am 03.10.2017 eine Initiative vorgestellt, durch die die Auftragsvergabe effizienter und nachhaltiger gestaltet werden soll. Zugleich sollen digitale Technologien umfassend genutzt und Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden (siehe bereits Vergabeblog.de vom 06/11/2017, Nr. 33589).

Die vorgestellte Initiative hat vier Schwerpunkte, die hier kurz vorgestellt werden sollen:

1. Identifizierung von Schwerpunktbereichen für die Verbesserung

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen strategischen Ansatz für die Vergabepraxis zu entwickeln in den nachfolgenden Bereichen: systematischere Einbeziehung innovativer, „grüner“ und sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge; Professionalisierung öffentlicher Käufer; Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU und von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten in Drittländern; mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität der öffentlichen Auftragsvergabe; Digitalisierung der Vergabeverfahren; mehr Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Auftraggebern in der EU.

2. Freiwillige Ex-ante-Bewertung großer Infrastrukturvorhaben

Die Kommission wird einen Informationsdienst für die Beantwortung spezifischer Fragen in einem frühen Stadium großer Infrastrukturmaßnahmen einrichten, die Projekte mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Mio. EUR betreffen. Bei Projekten, die für den betreffenden Mitgliedstaat von großer Bedeutung sind oder deren geschätzter Gesamtwert 500 Mio. EUR überschreitet, können die zuständigen Behörden die Kommission zudem ersuchen, den gesamten Vergabeplan auf seine Vereinbarkeit mit den EU-Vergabevorschriften hin zu überprüfen. Auf diese Weise können Unsicherheiten und das Risiko von Verzögerungen und rechtlichen Problemen erheblich verringert werden. Dies geschieht auf freiwilliger Basis, die Empfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich und die Informationen werden streng vertraulich behandelt.

3. Empfehlung zur Professionalisierung öffentlicher Käufer

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen gewährleistet wird, dass die öffentlichen Käufer über die unternehmerischen Fähigkeiten, das technische Wissen und das Verständnis über die Abläufe verfügen, um den Vorschriften zu genügen, und dass sichergestellt ist, dass die Steuerzahler für ihr Geld die besten Waren und Dienstleistungen erhalten.

4. Konsultation zur Förderung von Innovationen durch die öffentliche Auftragsvergabe

Die Kommission startet eine gezielte Konsultation zur Sammlung der Möglichkeiten zur Förderung der Innovation durch die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe kann sowohl die Ergebnisse von Innovationen als auch innovative Formen des Kaufs betreffen. Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember und wird in künftige Leitlinien für Behörden einfließen; sie behandelt Fragen wie die Festlegung einer Strategie für Innovation, die organisatorische Unterstützung für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe oder die Nutzung innovationsfreundlicher Tools für das öffentliche Auftragswesen.

Zur Mitteilung der EU-Kommission geht es hier (in deutscher Sprache).

Quelle: EU-Kommission

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