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Baugewerbe: Mindestlöhne steigen zum 1. Januar 2018

Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen zum 1.1.2018 an. Am 1.3.2019 folgt eine weitere Steigerung. Das ist das Ergebnis der Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe.

Damit steigen ab dem 1. Januar 2018 die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten auf 12,20 Euro beziehungsweise 15,20 Euro. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nunmehr beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt.

Mindestlohn 1 (Ost und West)

Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund vier Prozent.

Mindestlohn 2 (West)

Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.

Mindestlohn 2 (Berlin)

Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.

Eine Expertenkommission soll zudem künftig unter anderem prüfen, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

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