1 Minute

Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/12/2017 Nr. 34606

Bayern führt UVgO zum 01.01.2018 ein

BayernDie neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Bayern eingeführt wird, wurde am 30. November 2017 im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 veröffentlicht.
Die staatlichen Auftraggeber in Bayern haben damit ab Januar die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden. Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wird durch die UVgO ersetzt. Zur Verwaltungsvorschrift VVöA gelangen Sie über diesen Link.

Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern


Anm. d. Red.: Als bisher einziges Bundesland hat(te) Hamburg die Unterschwellenvergabeordnung umgesetzt. Hier gilt die UVgO seit 1. Oktober 2017 (siehe hier).

Weitere interessante Vergabeblogbeiträge zum Thema:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (8 Bewertungen, durchschn.: 4,50aus 5)

Loading…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert