Die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Bayern eingeführt wird, wurde am 30. November 2017 im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) auf Seite 507 veröffentlicht.
Die staatlichen Auftraggeber in Bayern haben damit ab Januar die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden. Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wird durch die UVgO ersetzt. Zur Verwaltungsvorschrift VVöA gelangen Sie über diesen Link.
Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern
Anm. d. Red.: Als bisher einziges Bundesland hat(te) Hamburg die Unterschwellenvergabeordnung umgesetzt. Hier gilt die UVgO seit 1. Oktober 2017 (siehe hier).
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