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Baden-Württemberg: Vergaberechtlicher Mindestlohn angehoben

Baden-Wuerttemberg_ FlaggeBaden-Württemberg  hat mit dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.11.2017 auch § 4 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) geändert und an die Höhe des bundesgesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz gekoppelt. Damit ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Baden-Württemberg der bundesgesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde anzuwenden.
Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz soll sichergestellt werden, dass öffentliche Aufträge des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten.

Unternehmen müssen sich bei Abgabe von Angeboten über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden oder den Verkehr betreffen, schriftlich verpflichten, dass sie sich tariftreu verhalten. Das gilt auch für Nach- und Verleihunternehmen.

Die Tariftreuepflicht kann bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen immer dann eingefordert werden, wenn die betroffenen Unternehmen durch einen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Tariftreuepflicht kann ebenfalls verlangt werden, wenn Unternehmen unter den Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Mindestarbeitsbedingungengesetz fallen. Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen bewerben, müssen ihren Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag festgelegten Entgelt zahlen.

Das LTMG findet keine Anwendung auf Lieferleistungen.

(Quelle: Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz im Regierungspräsidium Baden-Württemberg)

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