Seit dem 2. September 2017 ist nun die Unterschwellenvergabeordnung auf Bundesebene in Kraft und hat dort für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die VOL/A, Abschnitt 1 abgelöst. Immer mehr Länder ziehen nach und erlassen die entsprechenden “Anwendungsbefehle” zur Einführung der UVgO auch auf Landesebene (zuletzt Bremen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, siehe Vergabeblog.de vom 26/01/2018, Nr. 35251 m.w.N.).
Das Gros der öffentlichen Auftragsvergaben findet bekanntlich im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte statt. Die Befassung mit den neuen unterschwelligen Vergaberechtsregelungen und die Kenntnis der UVgO-Vorschriften ist somit unerlässlich für alle Sachbearbeiter, Prüfer und Entscheider in den Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber.
Einen guten Überblick über die neuen Vorschriften gibt das aktuelle DVNW Akademie Seminar:
welches am 15. Februar in Köln durchgeführt wird. Die Referenten Hans Peter Müller (Referat öffentliche Aufträge in der Vergabeprüfstelle des BMWi) und Martin Krämer (ehem. ltd. Städt. Rechtsdirektor Stadt Bonn) gewähren eine profunde und mit vielen Praxisbeispielen gespickte Einführung in das neue Unterschwellenvergaberecht. Die Möglichkeiten von Produktvorgaben, aber auch deren Grenzen, sowie die große Bedeutung einer ordnungsgemäßen Dokumentation des Vergabeverfahrens bilden einen zweiten Schwerpunkt des Seminars.
Da nur noch einige Restplätze verfügbar sind, empfiehlt sich eine zeitnahe Anmeldung (über das Online-Anmeldeformular oder per Fax). Weitere Informationen zum Seminarinhalt sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Seminarseite. Das gesamte und fortlaufend aktualisierte Seminarangebot der DVNW Akademie finden Sie wie gewohnt unter www.dvnw-akademie.de.
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