Der Siemens-Konzern ist mit seinem Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer Berlin gescheitert (Vergabeblog berichtete u.a. hier). Ziel des Nachprüfungsantrags war es, den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) eine geplante Auftragserteilung an das Unternehmen Stadler zu untersagen. Konkret ging es um einen Auftrag für 80 neue U-Bahnwagen mit einem Wert im dreistelligen Millionenbereich, den die BVG per Direktvergabe an Stadler vergeben wollte (siehe auch Prell, Vergabeblog.de vom 31/08/2017, Nr. 32582).
Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten 80 zusätzlichen U-Bahnwagen bei dem Schienenfahrzeughersteller Stadler (Stadler Pankow GmbH) bestellt. Gegen diese geplante Beschaffung hatte die Siemens AG am 28.11.2017 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Berlin eingereicht. Der BVG sollte auf diesem Wege untersagt werden, den geplanten Auftrag an Stadler, welche zum Verfahren beigeladen war, zu erteilen. Mit Beschluss vom 02.02.2018 wies die Vergabekammer Berlin das Begehren von Siemens zurück. Die Entscheidung wurde unter Berufung auf die Ausführungen der BVG und der Beigeladenen von der Vergabekammer damit begründet, dass der Nachprüfungsantrag gleich aus mehreren Gründen unzulässig sei.
Anm. d. Red.: Vielen Dank an Vergabeblog-Autor RA Peter Michael Probst für den Hinweis auf den Beschluss der VK Berlin.
Hinweis: Das Thema Notstand bei der BVG: Dringlichkeitsbeschaffung bei der Berliner U-Bahn ist derzeit Gegenstand einer angeregten Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW. Zur Diskussion geht es hier. Noch nicht Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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