Jüngst erst wurde Österreich von der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung von Vergaberichtlinien verklagt (siehe
etzt hat die Alpenrepublik schon wieder ein Vertragsverletzungsverfahren am Hals. Dabei geht es um eine vergaberechtliche Besonderheit: In Niederösterreich können Unternehmen gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber nicht direkt vor das insoweit zuständige Landesverwaltungsgericht ziehen, sondern müssen zunächst eine Schlichtungsstelle einschalten.Eigentlich ist das vorgeschaltete Schlichtungsverfahren in der Praxis ein Erfolgsmodell: So habe es im Jahr 2016 insgesamt 48 Schlichtungverfahren gegeben, von denen über 90 Prozent einer gütlichen Einigung zwischen Bieter und Auftraggeber zugeführt werden konnten. Das Schlichtungsverfahren is tzudem für die Unternehmen kostenfrei und damit geeignet, kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der EU-Kommission sieht darin jedoch einen Verstoß gegen EU-Recht und hat die Republik Österreich deswegen zur Stellungnahme aufgefordert.
Der außergerichtlichen Streitbeilegung droht damit das Aus, auch wenn derartige Schlichtungsaverfahren in anderen Rechtsgebieten durchaus üblich und anerkannt sind, wie etwa bei der Verbraucherschlichtung oder im Mietrecht.
Quelle: „Die Presse“
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