Mit Erlass vom 08.12.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf die Neuherausgabe des auch von vielen Kommunen bei Vergaben zugrunde gelegten Vergabe- und Vertragshandbuches des Bundes (VHB) in der Ausgabe 2017 hingewiesen (siehe Vergabeblog.de vom 20/12/2017, Nr. 34867). In diesem sind nicht unerhebliche Änderungen für die Praxis enthalten.
So wird in der Neuausgabe die Möglichkeit des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen im Baubereich gemäß § 4a VOB/A berücksichtigt und es sind auch entsprechende Formblätter (610) aufgenommen worden.
Ferner wurden die vertragsrechtlich relevanten Vorgaben des VHB vor dem Hintergrund des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen Bauvertragsrechts überarbeitet. Die Überarbeitung betrifft unter anderem die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen, um die AGB-rechtliche Privilegierung der VOB/B gemäß § 310 BGB zu gewährleisten. Solange die VOB/B vollständig und unverändert in den Vertrag einbezogen wird, ändert sich mithin nichts an der geltenden Rechtslage (siehe dazu Vergabeblog.de vom 24/01/2018, Nr. 35222). Im Übrigen stellt bei Vertragsabschlüssen für Städte und Gemeinden ab dem 01.01.2018 das Bauvertragsrecht nach dem BGB den AGB-rechtliche Maßstab dar.
Die Überarbeitung ist zum Teil ebenfalls der im Kommunalbereich noch längst nicht überall erfolgten Einführung der UVgO geschuldet. In NRW ist hiermit nach Ostern zu rechnen. So wurde das VHB um zwei neue Formblätter, eine formalisierte Eigenerklärung zur Eignung und die ““Mitteilung unterlegener Bieter über den Zuschlag ergänzt.
Quelle: StGB NRW
Hinweis: Den Einführungserlass des BMUB, die Dokumentation der Änderungen sowie den korrigierten Formularsatz 210 finden Sie auch im Mitgliederbereich des DVNW unter Bibliothek (hier). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
Veranstaltungshinweis: Am 21. Juni findet der 2. Bau-Vergabetag in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt statt. Nähere Infos und Anmeldemöglichkeit in Kürze auf www.bau-vergabetag.de.
0 Kommentare