Die Vergabekammer Rheinland hat dem Nachprüfungsantrag zum „Multiprojektmanagement für sieben Schulbauprojekte an fünf Standorten in Generalunternehmervergabe“ stattgegeben. Das Projekt der Stadt Köln wurde im vergangenen Jahr europaweit ausgeschrieben.
Den Zuschlag sollte das wirtschaftlichste Angebot erhalten.
Eine Firma legte ihr Angebot fristgerecht vor, das preislich an erster Stelle lag. Ende 2017 teilte die Stadt diesem Bieter mit, dass eine andere Firma den Zuschlag erhalten soll. Das Angebot wurde so deutlich schlechter bewertet, dass der günstigere Preis nicht mehr den Ausschlag geben konnte. Zur Begründung führte die Stadt aus, dass der Projektleiter ebenfalls Leiter einer Niederlassung sei und deswegen erhebliche Zweifel an der notwendigen zeitlichen Verfügbarkeit bestünde.
Der unterlegene Bieter stellte daraufhin einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland.
Diesem Antrag gab die Vergabekammer nun statt und verpflichtete die Stadt Köln zu einer neuen Wertung der Zuschlagskriterien. Bei der Verfügbarkeit handelt es sich um ein nachträgliches und damit den Bietern nicht bekannt gemachtes Unterkriterium. Dies verstößt gegen den Transparenzgrundsatz des Vergaberechts und ist unzulässig. In den Vergabeunterlagen wurde an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass es maßgeblich auf die zeitliche Verfügbarkeit der leitenden Projektmitglieder ankommen würde.
Quelle: Bezirksregierung Köln
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