Mit Datum vom 05. April hat das federführende Wirtschaftsministerium des Landes einen Entwurf zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein (Vergabegesetz Schleswig-Holstein) in die Verbändeanhörung gegeben.
Basis des Entwurfs ist der Koalitionsvertrag, der ein „mittelstandsfreundliches Vergaberecht“ unter Verzicht „auf vergabefremde Kriterien“ und dem Abbau „unnötiger bürokratischer Hemmnisse“ versprochen hat. Das neue Vergabegesetz verzichtet u.a. auf redundante und rein deklaratorische Regelungen und räumt bei Angebotsabgabe der Nachweisführung durch Eigenerklärungen Vorrang ein. Nachweise, insbesondere Dritt-Bescheinigungen sollen dann erst vom Zuschlags-Bieter gefordert werden. Das Ministerium nimmt hiermit eine Empfehlung der bisherigen Evaluation auf. Der vergabespezifische Mindestlohn wird auf 9,99 € festgeschrieben. Das Vergabegesetz soll das derzeitige Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) ablösen.
Den Entwurf zum Vergabegesetz finden Sie hier.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein
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