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Zur Zukunft der VOB/A – Eine Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Kopie-von-VOBDer Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) meldet sich im Vergabeblog in Sachen Zukunft der VOB/A zu Wort. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde schließlich angekündigt, dass die Zusammenführung von Verfahrensregeln von Liefer- und Dienstleistungen und von Bauleistungen in eine einheitliche Vergabeordnung geprüft würde. Folglich stünde die altgediente VOB/A dann am Ende. Im Vergabeblog vom 13/02/2018, Nr. 35601 wurde hierzu bereits berichtet.

Stellungnahme des Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zur Zukunft der VOB/A

Ein nachhaltig verfolgtes Anliegen sowohl der Bundesregierung als auch der kommunalen Spitzenverbände ist der Abbau von Bürokratie. Hierzu gehört mit dem Ziel der Beschleunigung von dringend notwendigen Investitionen auch eine Entschlackung des nach wie vor sehr komplexen Vergaberechts. Auf der Grundlage des geltenden Vergaberechts müssen die über 11.000 Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland als größte öffentliche Auftraggeber bei den täglichen Vergabeverfahren nach wie vor unterschiedliche Regeln anwenden. Dies bezieht sich insbesondere auf unterschiedliche Verfahrensregeln bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen einerseits (VgV, UVgO) und der Beschaffung von Bauleistungen nach der VOB/A andererseits. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen es vor diesem Hintergrund daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung nach dem Koalitionsvertrag

„zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung prüfen wird“.

Gerade für die vielen kommunalen Vergabestellen bedeutet es eine Erschwernis in der praktischen Anwendung, wenn für die Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A auf der einen Seite und der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen auf der anderen Seite selbst dann unterschiedliche Regeln und Verfahren zur Anwendung kommen (Beispiel: eVergabe, Nachfordern von Unterlagen), wenn gleiche Sachverhalte vorliegen. Daher sollten die EU-Vergaberichtlinien als Vorbild dienen. Diese enthalten schon seit langem ein einheitliches Regelwerk, das für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen gleichermaßen gilt.

Umso mehr sehen wir zu der oben erwähnten Koalitionsaussage ein Spannungsverhältnis, wenn es an anderer Stelle des Koalitionsvertrages heißt: „Die VOB als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiter zu entwickeln“. Diese Aussage nach Weiterentwicklung der VOB, die sich für die Vergaberegeln unterhalb der EU-Schwellenwerte im Deutschen Vergabeausschuss (DVA) und damit außerhalb der regulären Gesetz- und Verordnungsgebung vollzieht, kann nach Auffassung des DStGB nicht beinhalten, von der geplanten Vereinheitlichung des Vergaberechts Abstand zu nehmen. Vielmehr muss das vergaberechtliche Verfahrensrecht, das in Deutschland von immerhin ca. 30 000 öffentlichen Auftraggebern angewandt wird, sowohl oberhalb wie unterhalb der Schwellenwerte einer Vereinheitlichung zugeführt werden. Nur so lassen sich für die Verwaltungen wie für die Unternehmen insgesamt überflüssige Bürokratie vermeiden und investitionsfreundliche Regeln schaffen.

Hinweis der Redaktion
Die Stellungnahme wurde dem Vergabeblog von Herrn Düsterdiek, Referatsleiter für Vergabe, Stadtentwicklung und Umwelt beim Deutschen Städte- und Gemeindebund übermittelt.

Herr Düsterdiek wird am 21. Juni 2018 auf dem 2. Bau-Vergabetag zum Thema „Die neue VOB/A – mit einer Einschätzung aus kommunaler Sicht“ sprechen. Zu diesem Zeitpunkt wird die überarbeitete Fassung der VOB/A vorliegen. Herr Düsterdiek vertritt den DStGB im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), der die VOB/A erarbeitet und fortschreibt.

2-Bauvergabetag-2018-Anmeldung

Der 2. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21.06.2018 in Berlin behandelt umfassend die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen. Information & Anmeldung.

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