Am 1. August 2013 trat das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden. Derzeit ist eine Überarbeitung durch die Landesregierung in Planung, die nicht nur auf Zustimmung trifft:
Stellungnahme* zur geplanten Reform des Vergaberechtsgesetzes in Schleswig-Holstein 2018 vom 4.5.2018
Das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holsteins (TTG), welches seit 2013 in Kraft ist, soll durch die neue Landesregierung geändert werden. Ein nun vorgelegter Gesetzesentwurf setzt die widersprüchlichen Aussagen im Koalitionsvertrag vom Juni 2017 um, insbesondere das Ziel, ein „mittelstandsfreundliches Vergaberecht“ zu schaffen und „dafür“ auf „vergabefremde Kriterien“ zu verzichten. Damit sind die Berücksichtigung von ökologischen Vorgaben und sozialer Verträglichkeit gemeint. Die Landesregierung fällt damit deutlich hinter europäische und bundespolitische Vergabestandards und Richtlinien zurück. Der Vergabemindestlohn bleibt zwar erhalten, eine Erhöhung ist jedoch nicht mehr vorgesehen.
Wenn dieser Entwurf so von der Landesregierung umgesetzt wird, bedeutet das eine Missachtung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs), zu denen sich auch die schleswig-holsteinische Landesregierung bekannt hat. Sie würde damit die selbst gesetzten Ziele, hin zu einer nachhaltigen Entwicklung in Schleswig-Holstein, untergraben. Nachhaltigkeit in der Vergabepraxis darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden!
Die Art der öffentlichen Beschaffung ist ein Schlüsselfaktor für eine nachhaltige Entwicklung. Zum einen verfügt die öffentliche Hand mit einem Anteil von mindestens 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes über einen wirksamen Hebel, um eine ökologisch und sozial verantwortliche Produktion voranzubringen. In einigen Produktbereichen zeigt sich bereits, dass der Markt auf die veränderte Nachfrage reagiert und sich dadurch Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette konkret verbessern. Zum anderen kommt dem Staat eine Vorbildrolle für eine nachhaltige Bewirtschaftung zu – und diese erstreckt sich von der Zahlung eines auskömmlichen Lohnes hierzulande über die Einhaltung von Umweltstandards und Arbeitsrechten entlang der gesamten Lieferkette.
Diese gesellschaftlich relevanten Ziele deshalb aufgeben zu wollen, weil sie angeblich nur mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand zu erreichen sind, ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel und auch keine Zukunftsperspektive.
Bürokratischer Mehraufwand kann auch durch Berücksichtigung strategischer Ziele vermieden werden. Dies zeigt der Evaluationsbericht zum jetzigen Vergabegesetz. Erforderlich ist die Unterstützung der Verantwortlichen für die Beschaffung sowie der Aufbau von Kompetenzstellen. Die Bündelung von Expertise, die genutzt werden kann, um gerade klein- und mittelständische Unternehmen vor Ort mitzunehmen, ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe.
Wir fordern, dass auch weiterhin alle Beschaffungsstellen in Schleswig-Holstein mit einem verbindlichen Gesetz dazu verpflichtet werden, die Einhaltung von ökologischen und sozialen Kriterien sowie den Menschenrechten entlang der Lieferkette sicherzustellen und dies auch zu kontrollieren.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen die schleswig-holsteinischen Verbände:
und die Gewerkschaften:
gerne zur Verfügung!
Quelle: Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. (BEI)
*Hinweis
Die vorliegende Stellungnahme ist keine Stellungnahme des Vergabeblogs noch des DVNW.
Eine durch Formatierung oder einen Einleitungstext besser erkennbare Differenzierung zwischen der Position des Vergabeblogs und der Verbände wäre mindestens wünschenswert.