„Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit“ lautet der Titel einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3166). Wie die Fraktion darin schreibt, bekennen sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag „zu einer konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)“. Hierbei werde das öffentlichen Beschaffungswesen hervorgehoben. Schließlich könne die öffentliche Hand durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.
Wissen wollen die Abgeordneten, in welchem Volumen nach Kenntnis der Bundesregierung Bund, Länder und Kommunen insgesamt jährlich Güter beschaffen. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, auf welche Weise die Bundesregierung überprüft, „welche Produkte in welchem Umfang nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien beschafft werden“.
Quelle: Heut im Bundestag (big/STO)
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