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Bauleistungen

Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2018 – VII-Verg 24/18)

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass das Vergabeverfahren des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW(BLB), das die Sanierung des Schieferdachs des Poppelsdorfer Schlosses in Bonn betrifft, nicht durch Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden darf. Der Senat änderte damit eine anderslautende Entscheidung der Vergabekammer Rheinland und gab einem Dachdecker Recht, der gegen seinen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorgegangen war.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb war der Auffassung, dem Dachdecker fehle die für die Durchführung des Auftrags erforderliche Eignung. Die Vergabekammer Rheinland schloss sich dieser Auffassung an. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Dachdeckers hatte nun Erfolg. Der Vergabesenat stellte fest, dass der BLB überhaupt keine wirksamen Eignungsanforderungen aufgestellt hatte, auf die ein Ausschluss vom Vergabeverfahren gestützt werden konnte. Dies sei ein schwerwiegender Mangel des Vergabeverfahrens, der von Amts wegen zu berücksichtigen sei.

Quelle: OLG Düsseldorf

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