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Städtebauförderung auf Rekordniveau

Bundesinnenminister Horst Seehofer unterzeichnet Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung und zum Investitionspakt. Auch zukünftig wird der Bund Länder und Kommunen bei der Städtebauförderung und im Investitionspakt unterstützen: In 2018 sind Städtebaufördermittel von 790 Millionen Euro sowie 200 Millionen Euro im Investitionspakt Soziale Integration im Quartier vorgesehen.

Bundesinnenminister Seehofer anlässlich der Unterzeichnung der Verwaltungsabkommen: „“Der Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen unseres Landes gelingt. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich jeder in seiner Stadt oder seiner Gemeinde heimisch fühlt, gern in seiner Nachbarschaft wohnt. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen in diesem Jahr mit Bundesfinanzhilfen von fast 1 Milliarde Euro.““ Die Verwaltungsabkommen treten in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.

Seehofer dazu: „“Wir führen die erfolgreichen Programme der Städtebauförderung auf Rekordniveau fort. Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier können die Kommunen weiterhin den Ausbau und die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur vorantreiben.““

Für das Förderjahr 2018 stehen folgende städtebaulichen Bund-Länder-Programme zur Verfügung:

  • „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zur Förderung der Innenentwicklung (110 Millionen Euro),
  • „Soziale Stadt“ zur Förderung benachteiligter Quartiere (190 Millionen Euro),
  • „Stadtumbau“ zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in den neuen Bundesländern (140 Millionen Euro) und in den alten Bundesländern (120 Millionen Euro),
  • „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in den neuen Bundesländern (70 Millionen Euro) und in den alten Bundesländern (40 Millionen Euro),
  • „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum (70 Millionen Euro),
  • „Zukunft Stadtgrün“ (50 Millionen Euro) sowie
  • „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ (200 Millionen Euro).

Die Förderung 2018 ist gekennzeichnet durch verbesserte Konditionen in der Umsetzung für die Länder sowie die Städte und Gemeinden:

die Flexibilität zwischen den Programmen der Städtebauförderung wurde auf 30 Prozent erhöht,
die Gewährleistung der Bundesmittel wurde um ein Jahr verlängert, d.h. es besteht ein verlängerter Umsetzungszeitraum.

Die Städtebauförderung von Bund und Ländern stößt erhebliche Folgeinvestitionen an. Für das Jahr 2018 wird von einem durch die Förderung ausgelösten Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 12,1 Mrd. Euro ausgegangen, die erwartete Bruttowertschöpfung liegt bei rd. 14,5 Mrd. Euro. Die Fördermittel unterstützen in hohem Maße auch die klein- und mittelständige Wirtschaft vor Ort: rd. 36 Prozent des erwarteten Bauvolumens verbleibt in der Kommune selbst, weitere rd. 48 Prozent in der Region mit einem Umkreis von 50 km. Die Bauwirtschaft profitiert dabei mit 71 Prozent der umgesetzten Investitionsmittel.

Quelle: BMI.bund.de

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