Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage in 2019 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 7,8 Mrd. Euro erhalten.
Der deutsche Mittelstand kann sich damit weiterhin auf ein beständiges und qualitativ hochwertiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen verlassen.
Auch 2019 sollen vor allem Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten, die Bereitstellung von Beteiligungskapital für junge innovative Unternehmen und die Exportleistungen deutscher Unternehmen gefördert werden.
In den volkswirtschaftlich bedeutenden Bereichen der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung wird das Fördervolumen im kommenden Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2 Mrd. Euro verdoppelt, um den Deutschen Mittelstand mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung zu unterstützen.
Darüber hinaus trägt der ERP-Wirtschaftsplan 2019 dem gestiegenen Förderbedarf im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Deutschland Rechnung, indem er die im Jahr 2018 begonnene Verstärkung des KfW-Engagements in diesem Bereich bei moderater Erhöhung des Volumens verstetigt.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei.
Quelle: BMWi.de
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