Der Bund soll im kommenden Jahr 356,8 Milliarden Euro ausgeben können. Das sind 13,2 Milliarden Euro mehr (+3,8 Prozent) als das Soll für 2018. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 333 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 11,7 Milliarden Euro mehr als 2018. Eine Neuverschuldung ist nicht geplant. Dies sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 vor (19/3400). Aus der in den vergangenen Jahren gebildeten „Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ will die Bundesregierung 5,04 Milliarden Euro entnehmen (2018: 1,62 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind in dem Entwurf Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 101,35 Milliarden Euro vorgesehen.
Die Ausgaben für Investitionen sinken 2019 laut Haushaltsentwurf von 39,8 auf 37,9 Milliarden Euro (-4,78 Prozent). Im Haushalt 2018 war eine Zuweisung von 2,4 Milliarden Euro an den Digitalfonds investiv veranschlagt worden. Für die militärische Beschaffung veranschlagt der Entwurf 2019 15,36 Milliarden Euro, 3,05 Milliarden Euro mehr als 2018 (+24,73 Prozent). Die Personalausgaben des Bundes sollen um 1,26 Milliarden Euro (+3,76 Prozent) auf 34,65 Milliarden Euro steigen, die sächlichen Verwaltungsausgaben um 0,94 Milliarden Euro (+5,99 Prozent) auf 16,6 Milliarden Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 231,77 Milliarden Euro, 6,76 Milliarden Euro mehr als 2018 (+3,01 Prozent). Der Schuldendienst soll im kommenden Jahr mit 18,8 Milliarden Euro um 0,7 Milliarden Euro höher ausfallen (+3,88 Prozent). Für besondere Finanzierungsausgaben rechnet die Bundesregierung mit 1,71 Milliarden Euro, 2018 war eine negative Ausgabe von -0,69 Milliarden Euro als Soll verbucht worden.
Die größte Etatsteigerung in absoluten Summen sieht der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, der um 5,03 Milliarden Euro (+3,6 Prozent) auf 144,21 Milliarden Euro wachsen soll. Im Etat des Verteidigungsministeriums ist ein Aufwuchs um 4,38 Milliarden Euro (+11,36 Prozent) auf 42,9 Milliarden Euro geplant. Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sollen 2019 mit 29 Milliarden Euro 1,15 Milliarden Euro mehr (+4,14 Prozent) zur Verfügung stehen als 2018.
Die größte relative Steigerung in den Bundesministerien zugeordneten Einzelplänen ist dem Entwurf nach im Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgesehen. Der Etat soll 2019 um 14,57 Prozent von 1,98 auf 2,27 Milliarden Euro steigen. Der Ansatz des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz soll 2019 auf 0,88 Milliarden Euro aufwachsen, ein Plus von 10,63 Prozent (+84,23 Millionen Euro). Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat soll 15,06 Milliarden Euro ausgeben können, 6,58 Prozent mehr als 2018 (+0,93 Milliarden Euro).
Geringere Ausgaben in Etats der Ministerien sieht der Regierungsentwurf nur im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor. Dieser soll um 0,75 Prozent von 8,12 auf 8,05 Milliarden Euro sinken. Ein verringerter Ausgabeansatz ist zudem im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) vorgesehen, der mit 18,01 Milliarden Euro 4,26 Prozent geringer ausfällt als das Soll für 2018 (-0,8 Milliarden Euro).
In den nicht Ministerien zugeordneten Einzelplänen ist eine erhebliche Etatsteigerung unter anderem beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) vorgesehen. Der Ansatz für 2019 fällt mit 25,22 Millionen Euro 41,89 Prozent höher aus 2018 (+ 7,45 Millionen Euro). Für den Bundesrat sind Ausgaben in Höhe von 37,5 Millionen Euro vorgesehen, 23,18 Prozent mehr als 2018 (+7,06 Millionen Euro) Für das Bundesverfassungsgericht veranschlagt der Regierungsentwurf im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 34,34 Millionen Euro, 11,44 Prozent mehr als 2018 (+3,53 Millionen Euro).
Der Haushaltsentwurf wird – wie auch der Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 (19/3401) – in erster Lesung in der Sitzungswoche vom 3. bis 7. September 2018 beraten. Die zweite und dritte Lesung sollen in der Sitzungswoche vom 19. bis 23. November 2018 stattfinden.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/SCR)
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