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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 05/09/2018 Nr. 38303

Bundesregierung bereitet sich auf Brexit vor

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Vereinigten Königreich über den Brexit laufen auf Hochtouren. Die Bundesregierung setzt auf einen geregelten Austritt Großbritanniens aus der EU – sie trifft aber auch Vorkehrungen für einen „No Deal“.

Am 29. März 2019, genau zwei Jahre nach der britischen Austrittsmitteilung, endet voraussichtlich die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU.

Beide Seiten, also die Europäische Kommission als Verhandlungsführerin der EU sowie das Vereinigte Königreich, verhandeln derzeit ein umfassendes Austrittsabkommen, das alle wesentlichen Austrittsfragen regeln wird.

Zudem wird eine Politische Erklärung zum Rahmen der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vorbereitet, die dem Austrittsabkommen beigefügt werden soll. Die genaue Ausgestaltung des künftigen Verhältnisses erfolgt nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU im März 2019.

Die Zeit für den Abschluss des Austrittsabkommens drängt: Es tritt nur dann rechtzeitig, also vor Ende März 2019, in Kraft, wenn es bis dahin die notwendige Ratifizierung durch das Europäische Parlament wie auch das britische Parlament durchlaufen hat.

Geregelter oder ungeregelter Brexit

Die Bundesregierung setzt auf einen geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Sie trifft aber auch Vorkehrungen für den Fall, dass ein umfassendes Austrittsabkommen nicht vereinbart werden kann. Möglich sind somit zwei sehr unterschiedliche Szenarien:

  • Mit einem ratifizierten Austrittsabkommen tritt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 in Kraft: Die Verhandlungspartner haben sich schon jetzt auf diese Frist geeinigt, um die Folgen des Brexit insbesondere für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abzufedern. In dieser Phase soll das Vereinigte Königreich sich weiter an alle EU-Regeln halten und auch finanzielle Beiträge nach Brüssel überweisen. Allerdings wird das Vereinigte Königreich nicht mehr in den EU-Institutionen vertreten sein. Nach der Übergangsfrist werden die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich neuen Regeln folgen.
  • Ohne Abkommen endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches in der EU automatisch: Ab dem 30. März 2019 wäre das Land im Verhältnis zur EU ein Drittstaat, das EU-Regelwerk („Acquis“) fände auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr. Dies hätte weitreichende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung.

Eine chronologische Übersicht über die bisherigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Vereinigten Königreich finden Sie hier.

Gut vorbereitet für den Brexit

Der Brexit bringt für alle Beteiligten viele Unwägbarkeiten mit sich. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs appellierte daher bereits mehrfach, zuletzt bei seiner Sitzung am 29. Juni 2018, „an die Mitgliedstaaten, die Institutionen der Union und alle Beteiligten, ihre Arbeit zu intensivieren, um auf allen Ebenen und für alle Ergebnisse gerüstet zu sein“.

In diesem Zusammenhang legte die Europäische Kommission am 19. Juli 2018 den anderen europäischen Institutionen eine Mitteilung vor, die die oben genannten Szenarien erläutert und konkrete Hinweise für verschiedene Handlungsfelder gibt. Die Mitteilung ist an alle EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gerichtet, die der Brexit betreffen könnte.

Gerade Unternehmen werden in der Mitteilung dazu aufgerufen, sich aktiv auf rechtliche Veränderungen vorzubereiten. Das Vereinigte Königreich wird nach dem EU-Austritt ein sogenannter Drittstaat sein. Je nachdem ob und welche Anschlussregelungen für das zukünftige Verhältnis gefunden werden, kann dies zu einschneidenden Veränderungen zum Beispiel im Handel mit Waren und Dienstleistungen oder der unternehmensinternen Entsendung von Arbeitnehmern führen.

Die Bundesregierung kümmert sich

Die Bundesregierung nimmt die Vorbereitungen auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sehr ernst. Sie trifft Vorkehrungen für alle Austrittsszenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Austrittsabkommen. Dabei stimmt sie sich eng mit den europäischen Partnern und der Europäischen Kommission ab.

Zur Koordinierung und Steuerung der Vorbereitungen wurde im November 2016 ein besonderer Kabinettsausschuss eingerichtet. Vorsitzende dieses Kabinettsausschusses „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“ ist die Bundeskanzlerin. Weitere ständige Mitglieder sind der Bundesfinanzminister, der Bundesaußenminister, der Bundeswirtschaftsminister, der Bundesinnenminister, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Die Bundesregierung steht darüber hinaus in engem Kontakt mit dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und den Ländern sowie der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, um eine koordinierte Vorbereitung sicherzustellen. Die Bundesregierung unterrichtet dabei laufend über den Fortgang der Verhandlungen und erläutert die Konsequenzen, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ergeben können.

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass sich alle vom Brexit betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Deutschland über die Folgen des Brexit informieren und sich rechtzeitig und ausreichend bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Ende März 2019 vorbereiten.

Quelle: Bundesregierung

Hinweis der Redaktion
Die Auswirkungen eines „Hard Brexit“ wurden von der EU Kommission im Hinblick auf das Vergabewesen mit der „Notice to stakeholder – Withdrawal of the United Kingdom and EU rules in the field of public procurement“ bereits angemahnt.
Eine Besprechung dieser „Notice to Stakeholder“ finden Sie hier.

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