Mit Jahresbericht 2017 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2016 aus Juni 2018 kritisiert der Landesrechnungshof unter anderem die Vergabepraxis der Staatskanzlei.
Zum Themenkomplex „Öffentliches Marketing und Großveranstaltungen“ hat der Rechnungshof Empfehlungen unter anderem zu dem Bereich Vergabe ausgesprochen. In dem Bereich der Vergabeverfahren wurden durch den Rechnungshof zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. So sollen Vergabevorschriften häufig nicht beachtet und falsche Vergabearten (meist die weniger aufwendigen) gewählt worden sein.
Weitergehende Informationen können dem Jahresbericht ab Seite 122 entnommen werden.
Quelle Rechnungshof Saarland
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