Beamte des Bundes und Soldaten können mit höheren Bezügen rechnen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020“ (19/4116) hervor, den der Innenausschuss am Mittwoch einstimmig verabschiedete. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag in seiner als Unterrichtung (19/4468) vorliegenden Stellungnahme keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben.
Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 1. März 2018 und zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben werden. Damit werde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018 zeitgleich und systemgerecht übernommen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Erhöhung im Jahr 2018 berücksichtige einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.
Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge den Angaben zufolge im Ergebnis zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Die Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten laut Vorlage im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich laut Vorlage zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/STO)
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