Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr Michael Singer.
Steckbriefe 2018 – Die Serie
Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?
Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.
Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
Michael Singer
Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?
Hier musste ich natürlich erst in meinem Archiv nachsehen. Es war kurz nach Anfang meiner Selbständigkeit im Jahr 2010, als ich mich nach online-Medien zum Thema Vergaberecht umgesehen habe. Meine Idee war dann auch, dass die Macher und Leser des Vergabeblogs vielleicht auch Interesse daran haben, mit meinem Thema öffentlichem Preisrecht etwas über den Tellerrand zu schauen. Und so begann eine sehr fruchtbare Zusammenarbeit, die mich nicht nur zu regelmäßigen Beiträgen für den Vergabeblogs sondern auch ins DVNW mit dem neugeschaffenen Fachausschuss Preisrecht führte.
Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?
Da kommt einiges zusammen. Mich reizt die deutlich größere Aktualität im Vergleich zu Fachzeitschriften und außerdem der direkte Austausch mit hochrangigen Experten durch die Möglichkeit, die jeweiligen Themen auch im DVNW zu diskutieren. Und es ist mir von Anfang an ein großes Anliegen gewesen, den Vergaberechtlern auch das öffentliche Preisrecht bzw. die Schnittstelle dazu näher zu bringen. Dazu kommt natürlich, dass in der heutigen digitalen Zeit ein online-Beitrag auch Menschen erreicht, die ansonsten keine Fachzeitschriften lesen. Und ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass einige Kunden auch über einen meiner Beiträge im Vergabeblog zu mir gefunden haben.
Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?
Hier möchte ich gerne wieder über den Tellerrand in Nr. 5 b des Ersten Runderlasses betr. Durchführung der VO PR Nr. 30/53 schauen. Dort wird u.a. sehr deutlich, wo eine enge Schnittstelle zwischen Vergaberecht und Preisrecht liegen kann:
„Preise, die durch öffentliche oder beschränkte Ausschreibung ermittelt worden sind, sind Preise nach § 4 (meine Anmerkung: Preise nach § 4 sind Marktpreise), wenn der Wettbewerb der Anbieter alle ausreichenden Garantien für ein ordnungsgemäßes Zustandekommen der Preise geboten hat. Freihändige Vergabe besagt nicht, dass Selbstkostenpreise anzuwenden sind.“
Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?
Nach meinem BWL-Studium hatte ich zunächst das Rechnungswesen für ein Universitätsklinikum eingeführt und ging danach als Controller zu einem Dienstleistungskonzern mit einem hohen Anteil an öffentlichen Aufträgen. Mein Vorgesetzter meinte schon bald zu mir: „Wir brauchen aber jetzt auch noch jemanden, der sich um das öffentliche Preisrecht und Preisprüfungen kümmert – und Du kommst aus dem öffentlichen Dienst, also kannst Du das.“ Ich konnte es natürlich (noch) nicht und musste es mir mit Hilfe der einschlägigen Literatur und mit learning by doing beibringen. Das war jetzt vor ca. 30 Jahren und ich habe es nie bereut.
Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Ich tanze jetzt bereits seit vielen Jahren wieder in einem Tanzsportverein mit Schwerpunkt Standardtanzen und wenn mir irgendwann eine Achterbahn über den Weg läuft, kann ich immer noch nicht Nein sagen.
Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?
Gestatten Sie mir auch hier einen Ausflug ins Preisrecht – hier steht tatsächlich für 2019 oder 2020 eine zumindest kleine Novellierung an. Was ich mir hier wünsche sind Schwellenwerte, Prüfungsstandards und echte Verjährungsfristen für die Preisprüfung und nicht zuletzt auch eine jeweils autonome Preisbildungsstelle für wirklich jedes Bundesland.
Michael Singer beschäftigt sich seit 1988 ausführlich mit der Thematik „Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen“. Er veranstaltet praxisorientierte Seminare zum öffentlichen Preisrecht und berät Unternehmen vor Preisprüfungen und auf dem Weg zu prüfsicheren öffentlichen Aufträgen (https://www.singer-preispruefung.de). Außerdem ist er Mitveranstalter des Deutschen Preisrechtstags, tritt als Referent bei Tagungen und Fachseminaren auf und veröffentlicht regelmäßig einschlägige Fachbeiträge.
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