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BMVI stellt 25 Millionen Euro für Radschnellwege bereit

Ab sofort können Bundesländer Fördermittel für Radschnellwege abrufen. Die Länder haben den dafür erforderlichen Förderkriterien jetzt zugestimmt.

Mit den neuen Highspeed-Radwegen bringen wir Radler auf die Überholspur. Radschnellwege sind eine echte Alternative für längere Strecken – auch für Pendler. Auf diesen exklusiv für sie reservierten Strecken kommen Radfahrer sauber, schnell und sicher ans Ziel. Das ist gut für die Radler und gut fürs Klima. Ab sofort können die Länder die Mittel abrufen und verbauen“, so der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Radschnellwege:

  • sind mindestens 10 Kilometer lang;
  • haben prognostiziert 2000 Fahrradfahrten täglich;
  • sind mindestens zwischen 3 Metern (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
  • sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt;
  • haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
  • haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung.

Damit sind Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich für Pendlerverkehre, helfen dabei, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Sie reduzieren Lärmbelastung und Schadstoffemissionen und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau von Radschnellwegen. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung. Einige Bundesländer haben bereits Machbarkeitsstudien erstellt, auf deren Basis schnell Finanzhilfen für die Gemeinden beantragt werden können.

Um den Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder und Kommunen überhaupt ermöglichen zu können, hat der Bund das Bundesfernstraßengesetz geändert. Nachdem nun alle Bundesländer den gemeinsam erarbeiteten Förderkriterien zugestimmt haben, sind die Mittel frei.

Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvereinbarung unter nachfolgendem Link: www.bmvi.de/Radschnellwege

Quelle: BMVI

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