Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Toll Collect GmbH wegen der Abrechnung der Lkw-Maut auf 1.100 km Bundesstraßen wurde nach Aussage der Bundesregierung von der Staatsanwaltschaft eingestellt, „da sich der Betrugsverdacht nicht bestätigte“. Das geht aus der Antwort (19/4808) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4483) hervor.
In der Antwort wird auf ein Dokument verwiesen, das auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu finden ist und den Titel „10 Fragen zu Toll Collect“ trägt. Darin heißt es, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sei im Dezember 2016 über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin informiert worden und habe von Anfang an mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft uneingeschränkt kooperiert. „Eine Beeinflussung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seitens des BMVI hat es nicht gegeben“, wird in der Vorlage festgestellt. Das in der medialen Berichterstattung erwähnte, am 16.Januar 2017 von Vertretern des BMVI geführte Gespräch mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt habe allein vor dem Hintergrund stattgefunden, der Staatsanwaltschaft die volle Kooperationsbereitschaft des BMVI und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zuzusichern und „erläuternde Informationen zu dem Gesamtvorgang zu geben“.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)
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