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Bundesrechnungshof ist mit der Haushaltspolitik nicht einverstanden

Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert von der Bundesregierung, sich verstärkt auf die Konsolidierung des Haushaltes zu konzentrieren. „Auch wenn sich die Haushalts- und Finanzlage des Bundes derzeit durchaus positiv darstellt, sollte die strukturelle Entlastung des Bundeshaushaltes angesichts bestehender und gegebenenfalls neuer Herausforderungen stärker in den Fokus genommen werden“, schreibt der Bundesrechnungshof in seinen diesjährigen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (19/5500). Der Rechnungshof empfiehlt dazu unter anderem den Abbau von Steuersubventionen und steuerlichen Sonderregelungen. Dies sei ein „wesentlicher Handlungsansatz für eine nachhaltige Konsolidierung“. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition würden aber „keine konkreten Ansätze“ für eine konsequente Haushaltskonsolidierung aufgeführt, heißt es in den Bemerkungen. Statt Subventionen abzubauen, seien unter anderem mit der steuerlichen Förderung des freifinanzierten Wohnungsbaus und dem Baukindergeld „neue milliardenschwere Subventionen“ geplant, kritisiert der Rechnungshof.

Der Rechnungshof identifiziert in dem Bericht diverse mittel- und langfristige Risiken und Herausforderungen für die Finanz- und Haushaltspolitik des Bundes, die zeigten, dass „finanzwirtschaftlicher Handlungsbedarf“ bestünde. Dazu gehören laut den Bemerkungen 2018 neben möglichen Belastungen des Bundes durch den Austritt Großbritanniens aus der EU sowie Risiken der europäischen Staatsschuldenkrisen Auswirkungen der demografischen Entwicklung, die sich im Bereich Rente und Pflege widerspiegeln. Entsprechend kritisch betrachtet der Rechnungshof die Rentenpläne („Doppelte Haltelinie“) der Großen Koalition.

Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung kritisiert der Bundesrechnungshof weiterhin, dass „Konsolidierungerfordernisse“ verdeckt würden. Die „Schwarze Null“, der Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme, werde nach aktueller Planung nur gehalten, weil auf die zwischen 2015 und 2017 gebildete und Ende 2017 rund 24 Milliarden Euro umfassende sogenannte Asyl-Rücklage zurückgegriffen werde. Für eine „nachhaltige Tilgung von Altschulden“ bleibe dabei kein Platz, schreibt der Rechnungshof. Das von der Bundesregierung selbst ausgegebene Ziel, die Schulden des im Zuge des Wirtschafts- und Finanzkrise eingerichteten Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von rund 19 Milliarden Euro in wirtschaftlich guten Zeiten zu tilgen, werde nicht umgesetzt.
Der Bundesrechnungshof erneuert in den Bemerkungen zudem seine haushaltspolitische Kritik an der Bildung von Sondervermögen. Dazu gehören unter anderem der Energie- und Klimafonds, der Kommunalinvestitionsförderungsfonds und der in diesem Jahr eingerichtete Digitalfonds. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes untergraben diese „Nebenhaushalte“ und eine solche „Töpfchenwirtschaft“ wesentliche Haushaltsgrundsätze wie „die der Einheit, Jährlichkeit, Fälligkeit und Klarheit“. Zudem verfälsche diese Politik wichtige finanzstatistische Kennzahlen wie die Investitionsausgabenquote und verkompliziere die Haushaltsrechnung mit Bezug auf die Schuldenregel.

Grundsätzlich kritisch betrachtet der Bundesrechnungshof zudem die Entwicklung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Zuge der Neuregelung von 2017 sowie das seit Jahren zunehmende finanziellen Engagement des Bundes „in mehr oder weniger allen Kernbereichen der Länder und Gemeinden“. Dadurch sei ein „unübersichtliches Kompetenz- und Finanzierungsgemenge“ entstanden, heißt es in den Bemerkungen. Mit Blick auf die von der Bundesregierung angestrebten Grundgesetzänderungen (19/3440), um weitere Bundesfinanzhilfen im Bildungsbereich, dem sozialen Wohnungsbau und der Gemeindeverkehrsfinanzierung zu ermöglichen, schreibt der Rechnungshof, dass sich seine Vermutung in den letztjährigen Bemerkungen leider bestätigt hätten, dass mit der Reform von 2017 „das Ende der Fahnenstange“ noch nicht erreicht sei.
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes enthalten zudem auf die Einzelpläne des Haushalts bezogene Prüfergebnisse. So kritisiert der Rechnungshof unter anderem, dass die Zollverwaltung Steuerverfahren verschleppe, die Bundeswehr überflüssige Dienstposten einrichte und dass Agrarsubventionen vielfach nicht ordnungsgemäß besteuert würden.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/SCR)

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