Um „Luftsicherheitskontrollen und Personen-Kontrolltechnik“ geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/5176). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, welche Kriterien von den Herstellern erfüllt werden müssen, um vom Bundesbeschaffungsamt des Bundesinnenministeriums für Personen-Kontrolltechnik zugelassen zu werden. Auch will sie wissen, welche Risikobewertung der Liste des Bundesbeschaffungsamtes für zugelassene Personen-Kontrolltechnik zugrundeliegt. Ferner fragt sie unter anderem danach, wann diese Liste mit zulässigen Herstellern für Personen-Kontrolltechnik das letzte Mal evaluiert wurde.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/STO)
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