Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr RA Dr. Michael Sitsen.
Steckbriefe 2018 – Die Serie
Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?
Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.
Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
Rechtsanwalt Dr. Michael Sitsen
Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?
In vergaberechtlichen Zeitmaßstäben ist das schon Ewigkeiten her. Es muss im Jahr 2013 oder 2014 gewesen sein und ich gehe davon aus, dass ich auf dem Vergabeblog ganz klassisch über Google gelandet bin.
Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?
Der Vergabeblog ist für mich eine wichtige Informationsquelle in meiner täglichen Praxis. Als Anwalt muss man immer auf dem neuesten Stand sein. Das wird von einem schließlich erwartet. Ein Projekt wie Vergabeblog schreibt sich nicht von alleine. Ich bin mir sicher, dass die Motivation der anderen Autoren auch davon abhängt, dass sie nicht die einzigen sind. Daher habe ich mich seinerzeit entschieden, meinen Beitrag dazu beizusteuern.
Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?
Mir fallen dazu sogar einige Paragraphen ein:
Da ich neben dem Vergaberecht auch im Verwaltungsrecht tätig bin, gefällt mir das in § 97 Abs. 1 GWB statuierte Verhältnismäßigkeitsprinzip sehr gut. Es verpflichtet öffentliche Auftraggeber im Gegensatz zu privaten Auftraggebern zu einem „fairem Einkaufsverhalten“. Darin liegt durchaus ein Potential, um bei richtiger Anwendung die Attraktivität öffentlicher Auftraggeber zu steigern.
Außerdem beschäftige ich mich immer wieder gerne mit § 108 GWB und den dort enthaltenen Regelungen zu „inhouse-Geschäften“. Im Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht und Vergaberecht Lösungen für rechtssichere Inhouse-Gestaltungen zu entwickeln, ist immer wieder eine spannende Herausforderung.
Schließlich möchte ich noch § 60 VgV nennen: die Regelung zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten. Die Anwendung dieses Paragrafen verlangt, dass man auch als Vergaberechtsanwalt in der Lage ist, sich in komplexe Kalkulationen hineinzudenken und die kaufmännische Seite einer Ausschreibung zu verstehen. Ein gutes kaufmännisches Verständnis ist wiederum für die Gestaltung von Vergabeverfahren immens wichtig.
Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?
Das war zu der Zeit, als ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Bonn tätig war. Mein damaliger Chef und Doktorvater (Prof. Jost Pietzcker) hat sehr viel im Vergaberecht geforscht und gehörte damals zu den renommierten Vergaberechtsexperten. Das Rechtsgebiet hat mich sofort fasziniert, insbesondere weil es so neu und unbeschrieben war und dadurch großes Potential bot.
Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Als junger Familienvater gehört meine Freizeit hauptsächlich meinen Kindern.
Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?
Wünsche gibt es viele, nur liegt die Kompetenz zu ihrer Erfüllung in der Regel bei der Europäischen Union. Daher müssen sich die realisierbaren Wünsche auf den Unterschwellenbereich beschränken: Regelungen zum Rechtsschutz wären sehr hilfreich; dabei hätte der Gesetzgeber sicher einen Spielraum bei der Ausgestaltung. Angesichts der aktuellen Entwicklung (Unwirksamkeitsfolge bei fehlender Information vor Zuschlagserteilung) wäre hier Rechtssicherheit für die Auftraggeber wichtig. Außerdem fehlt ein Kostenfestsetzungsverfahren für die außergerichtlichen Kosten im Vergabenachprüfungsverfahren 1. Instanz.
Dr. Michael Sitsen ist Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er berät und begleitet seit vielen Jahren Auftraggeber und Bieter bei Ausschreibungen aller Art. Neben dem Vergaberecht gehört auch das Beihilfenrecht zu seinen Beratungsschwerpunkten. Er hält Schulungen zum Vergaberecht, u.a. für den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), und ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter des bekannten Vergaberechtlers Prof. Dr. Jost Pietzcker in Bonn.
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