Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr RA Dr. Tobias Schneider.
Steckbriefe 2018 – Die Serie
Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?
Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.
Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
Rechtsanwalt Dr. Tobias Schneider
Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?
Das kann ich nicht mehr genau sagen, aber wahrscheinlich bei einer Google-Suche nach vergaberechtlichen Neuigkeiten.
Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?
Der Vergabeblog ist ein Medium, das unmittelbar auf ein an vergaberechtlichen Themen interessiertes Fachpublikum ausgerichtet ist. Durch die große Reichweite ist der Vergabeblog aus Autorensicht sehr attraktiv. Besonders spannend ist aber, dass die Veröffentlichung eines Blogbeitrags nicht in eine „kommunikative Einbahnstraße“ mündet, da jeder Leser direkt Kommentare zu einem Beitrag abgeben kann. Auch in den Foren des DVNW kam es in der der Vergangenheit schon zu vertieften Diskussionen einzelner Beiträge. Diese Möglichkeit einer unmittelbaren Reaktion jedes Lesers und eines Austausches verschiedener Meinungen besteht bei Beiträgen für eine klassische Fachzeitschrift nicht. Durch das Blogformat wird die Diskussion vergaberechtlicher Themen so noch näher an die Praxis gebracht.
Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?
§ 97 Abs. 1 GWB. Aus Anwaltssicht ist die Vorschrift ganz erfreulich vielseitig zur Argumentation und zur Problemlösung einsetzbar. Wettbewerb und Transparenz, wer liebt sie nicht?
Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?
Mein Doktorvater Prof. Dr. Dirk Ehlers ermutigte mich, das Thema für meine Dissertation selbst zu finden. Nach einem mehrmonatigen mühsamen Streifzug durch ganz verschiedene Rechtsgebiete las ich an einem Nachmittag im Herbst 2006 in der Bibliothek der juristischen Fakultät in Münster dann einen Aufsatz zu einem damals brandneuen vergaberechtlichen Verfahren. Für meine Dissertation zum Wettbewerblichen Dialog vertiefte ich mich dann ganz in das Vergaberecht. Ich hatte das Glück, dass ich damit zugleich den Grundstein für meine berufliche Spezialisierung legen konnte. Die europarechtliche Durchdringung des Rechtsgebiets und die laufende Fortentwicklung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung empfinde ich noch immer als sehr spannend und herausfordernd.
Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?
Ich verbringe gerne Zeit mit meiner Familie. Im Sommer stehen insbesondere Fahrradausflüge hoch im Kurs. Berlin kann so schön sein.
Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?
Echter Bieterrechtsschutz auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sicher, nationales Vergaberecht ist traditionell Haushaltsrecht. Aber der berühmte Dreisatz der Verwaltung („Das haben wir schon immer so gemacht!“ – „Wo kommen wir denn da hin?“ – „Da könnte ja jeder kommen!“) überzeugt mich in diesem Zusammenhang nicht. Eine moderne Verwaltung sollte einer Überprüfung ihrer Entscheidungen durch eine unabhängige Instanz aufgeschlossen gegenüber stehen. Das gilt auch für das Vergaberecht. Und zwar – abgesehen von Bagatellgrenzen – grundsätzlich unabhängig vom Auftragswert.
Der Autor Dr. Tobias Schneider ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht im Berliner Büro der Kanzlei Dentons. Er berät Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei allen vergaberechtlichen Fragestellungen und vertritt deren Interessen in Vergabeverfahren und vor den Nachprüfungsinstanzen.
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