Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben Nr. 01/19 informiert die Senatsverwaltung Berlin die nachgeordneten Behörden über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2019. Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde der gesetzliche Mindestlohn durch die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV2) vom 13.11.2018 (BGBl. I S. 1876 vom 20.11.2018) auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Ab 01.01.2020 beträgt der Mindestlohn 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.
Quelle: Senatsverwaltung Berlin
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