Das Bundesministerium für Finanzen hat im vierten Quartal 2018 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 666,7 Millionen Euro genehmigt. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 229,2 Millionen Euro. Dies geht aus einer Unterrichtung zur Haushaltsführung 2018 (19/9384) hervor.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/SCR)
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