Mit der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger ist seit dem 09.04.2019 der überarbeitete 1. Abschnitt der VOB/A 2019 auf Landesebene anzuwenden. Der Änderungserlass ändert den „Vergabeerlass“ vom 27.06.2016 wie folgt ab:
„Nr. 1.1 b. erhält folgende Fassung: Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) –Ausgabe 2019, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) ,Abschnitt 1: Basisparagrafenvom 31.01.2019 (BAnz. AT 19.02.2019 B2).“
Zudem enthält der Erlass folgende Anwendungsbestimmungen:
In Hessen erfolgt damit keine Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Der Grund hierfür dürfte ein gewollter Gleichlauf mit § 3 Abs. 3 VOL/A sein, da Hessen bisher von der Inkraftsetzung der UVgO Abstand genommen hat.
Quelle: Hessischer Staatsanzeiger 15/2019
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