Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat jetzt im Vergabeverfahren für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken die Zuschläge für die verbliebenen vier der insgesamt 13 Lose erteilt. Damit ist dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Der Zuschlag für die ersten neun Lose wurde bereits am 17.04.2019 erteilt. Für vier Lose konnte seinerzeit kein Zuschlag erfolgen, da sich ein unterlegener Bieter mit einem Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gewandt hatte. Nachdem dieser Nachprüfungsantrag nun zurückgezogen wurde, erhielt die Aphria Deutschland GmbH den Zuschlag für ein fünftes Los, drei Lose gingen an die DEMECAN GmbH. Damit sind die 13 Lose des Vergabeverfahrens wie folgt verteilt: Die Aurora Produktions GmbH sowie die Aphria Deutschland GmbH haben den Zuschlag für je fünf Lose erhalten, die DEMECAN GmbH den Zuschlag für drei Lose.
Damit kann jetzt der Anbau von Cannabis in pharmazeutischer Qualität in Deutschland unter den betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 10.400 kg Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg. Sie ist aufgeteilt auf 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge. Das BfArM erwartet für alle 13 Lose eine erste Ernte für das 4. Quartal 2020. Die hierfür beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur wird das in Deutschland angebaute medizinische Cannabis nach den völkerrechtlichen Vorgaben des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 ankaufen, in Besitz nehmen und an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen. Dabei wird die Ernte weder in das BfArM verbracht noch dort gelagert.
BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: „Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssituation. Durch den erfolgreichen Abschluss des Vergabeverfahrens kann der Anbau von Cannabis in pharmazeutischer Qualität in Deutschland nun in vollem Umfang zügig umgesetzt werden.“
Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Hinweis der Redaktion
Siehe hierzu auch:
Vergaberechtsverstöße können bei zweistufigen Vergabeverfahren bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden! (VK Bund, Beschl. v. 13.11.2017 – VK 1 – 117/17),
Angebotswertung: VK Bund bekräftigt Spielräume des Auftraggebers (VK Bund, Beschl. v. 19.10.2018 – VK 1-93/18),
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