Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung der Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit zugestimmt (s. ).
Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfahlen dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.
Beide Ausschüsse empfahlen dem Bundesrat zudem, eine begleitende Entschließung zu fassen:
– Der federführende Wirtschaftsausschuss vertritt hierin die Auffassung, dass die Vereinheitlichung des Vergaberechts mehr denn je dringend geboten ist, da die Komplexität durch rechtliche Vorgaben sowie formale Verfahrensanfor-derungen weiterhin zunimmt.
– Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung weist hingegen darauf hin, dass Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen grund-sätzlich in unterschiedlichen Herstellungsprozessen entstehen und deshalb bei deren Beschaffung unterschiedliche Vorschriften anzuwenden sind. Eine Zusammenfassung der Regelungen von VOB/A und der VgV in einem Regelwerk würde daher keine Vereinfachung für den Anwender mit sich bringen.
Die Entschließungsanträge fanden keine Mehrheit.
Quelle: Bundesrat
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