Das Bundesfinanzministerium hat im ersten Quartal 2019 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 88 Millionen Euro genehmigt. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium zudem über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11,412 Millionen Euro.
Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2019 (19/11282) hervor.
Quelle: Bundestag
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