Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800) vorgelegt. Demnach soll der Bund im kommenden Jahr 359,796 Milliarden Euro ausgeben können. Gegenüber dem Soll für 2019 steigt der Etat damit um 3,396 Milliarden Euro (+0,95 Prozent).
Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Davon entfallen 327,717 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (Soll-2019: 325,491 Mrd. Euro) und 22,552 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (Soll-2019: 25,123 Mrd. Euro). Das übrige Finanzierungssaldo in Höhe von rund 9,527 Milliarden Euro soll laut Entwurf durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 9,225 Milliarden Euro sowie Münzeinnahmen in Höhe von 0,302 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Eine Nettokreditaufnahme des Bundes ist nicht vorgesehen. Die „für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme“ beträgt laut Entwurf 4,929 Milliarden Euro und entfällt komplett auf Finanzierungssalden der Sondervermögen des Bundes.
Im Entwurf werden für das kommende Jahr 39,99 Milliarden Euro als Ausgaben für Investitionen verbucht, rund 1,044 Milliarden Euro mehr als das Soll-2019. Die Personalausgaben des Bundes sollen demnach 2020 von 34,646 Milliarden Euro auf 35,41 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 17,855 Milliarden Euro (Soll-2019: 16,968 Mrd. Euro), für militärische Beschaffung 16,578 Milliarden Euro (Soll-2019: 15,568 Mrd. Euro) und für den Schuldendienst 15,369 Milliarden Euro (Soll-2019: 17,524 Mrd. Euro) vorgesehen. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen um 5,063 Milliarden Euro auf 238,973 Milliarden Euro steigen. Für „Besondere Finanzierungsausgaben“ werden für 2020 negative Ausgaben in Höhe von 4,379 Milliarden Euro ausgewiesen.
Den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt berät der Bundestag in erster Lesung vom 9. bis 13. September 2019. Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne nach aktueller Planung zwischen dem 25. September und 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.
Quelle: Bundestag
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