Mit der BT-Drs. 19/10900 hat die Bundesregierung Stellung zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2017/2018 genommen. Die Drucksache enthält auch den Tätigkeitsbericht.
Die Stellungnahme der Bundesregierung beschränkt sich auf der Seite IX und X jedoch lediglich auf die Kommentierung der Struktur des Tätigkeitsberichts zu 1. der Entscheidungspraxis und 2. dem Wettbewerbsregister. Danach soll insbesondere das Wettbewerbsregister möglichst Ende 2020 den öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stehen.
Der Tätigkeitsbericht des Kartellamts widmet sich im 4. Abschnitt ab Seite 124 der Tätigkeit der Vergabekammern und gibt in 11 Unterkapiteln einen Eindruck über die Schwerpunkte der ergangenen Spruchpraxis.
Quelle: Bundeskartellamt
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