Die Monopolkommission sieht Fortschritte bei der Wettbewerbsentwicklung im Schienenverkehrsmarkt. Das geht aus dem “ Siebten Sektorgutachten Bahn“ der Monopolkommission hervor, das als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/12300) vorliegt. Zwar nimmt laut Gutachten die Deutsche Bahn-Gruppe (DB-Gruppe) sowohl im Schienengüterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr weiterhin eine dominante Position ein. Im Güter- und Nahverkehr verzeichneten die Marktanteile der Wettbewerber jedoch kontinuierliche Anstiege. Lediglich im Fernverkehr liege der Wettbewerberanteil weiterhin bei unter einem Prozent, „wenngleich jüngste Markteintritte Bewegung in diesen Markt bringen“, schreibt die Monopolkommission.
Die regulatorische Umsetzung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sowie Entwicklungen auf den Tarif- und Vertriebsmärkten hätten bei kontinuierlicher Weiterentwicklung das Potenzial, die Weichen in Richtung einer wettbewerblichen Entwicklung des Schienenverkehrsmarktes zu stellen, heißt es in der Vorlage weiter. Einhergehend mit regulatorischen Anpassungen setze die empfohlene wettbewerblichere Ausgestaltung des Systems auch die richtigen Anreize für mehr Qualität.
Die Wettbewerbshüter befürworten nach eigener Aussage weiterhin die eigentumsrechtliche, vertikale Trennung zwischen den Infrastruktur- und Transportsparten der DB-Gruppe. Zur Begründung heißt es: Im Schienenverkehrsmarkt stelle die Eisenbahninfrastruktur für die Eisenbahnverkehrsunternehmen ein notwendiges Vorleistungsprodukt dar. Es bestünden Anreize und Möglichkeiten für den vertikal integrierten Infrastrukturbetreiber der DB-Gruppe, Wettbewerber auf den nachgelagerten Transportmärkten zu benachteiligen. Auch wenn diese Möglichkeiten durch die Regulierung eingeschränkt würden, sei davon auszugehen, „dass sich insbesondere nicht-preisliche Diskriminierungspotenziale nicht vollständig erfassen lassen“.
Auf den Prüfstand gehören nach Ansicht der Monopolkommission die Anreizsysteme für Qualität. In der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) gewähre der Bund die Mittel für Ersatzinvestitionen als nicht rückzahlbare Zuschüsse, heißt es in der Unterrichtung. Diese würden den Infrastrukturbetreibern zur eigenverantwortlichen Verwendung überlassen. Ein qualitätsorientierter Einsatz der Finanzmittel solle dabei über das Setzen von sanktionsbewehrten Zielvorgaben hinsichtlich vordefinierter Infrastrukturkennzahlen sichergestellt werden. „Das geschieht bisher nur unzureichend“, urteilt die Monopolkommission. Im Hinblick auf die Nachfolgevereinbarung der LuFV II sei es empfehlenswert, diese um konkretere Zielvorgaben zum Infrastrukturzustand sowie um Effizienzmaßgaben zu erweitern.
Weiteren Handlungsbedarf sehen die Experten bei der Anreizsetzung in der Entgeltregulierung. Die bestehende Regulierung schließe Wettbewerbsbehinderungen auf Ebene der Eisenbahnverkehrsunternehmen durch überhöhte Infrastrukturentgelte nicht aus, heißt es in dem Gutachten. Darin wird von der Monopolkommission außerdem gefordert, die Vergabe von Schienenwegkapazität wettbewerblich zu gestalten, den Zugang zu Zugmaterial zu verbessern und die ordnungspolitische Gestaltung des Deutschland-Takts voranzutreiben.
Quelle: Bundestag
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