Mit Erlass vom 23.09.2019 verpflichtet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seinen nachgeordneten Geschäftsbereich ab dem 01.10.2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 (siehe ) und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.
Andere Ministerien sollen gestern einen vergleichbaren Erlass an ihre nachgeordneten Geschäftsbereiche versandt haben.
Anlass der verwaltungsinternen Neuregelung sind die Überarbeitungen der VOB/C. Die Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen haben insgesamt 14 ATV fachtechnisch fortgeschrieben, darunter, mit Beteiligung des Hauptausschusses Allgemeines (HAA), auch die DIN ATV 18299. 40 ATV wurden redaktionell überarbeitet.
Den Erlass des BMI finden Sie in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), hier. Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.
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