Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2019 informiert das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit BT-Drs. 19/13256 über über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.
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