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Petitionsausschuss: Quelloffene IT-Betriebssysteme bei Ausschreibungen für IT-Systeme

Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich eine Petition mit der Forderung, dass Bundesbehörden bei Ausschreibungen für IT-Systeme auf die Verwendung von vollständig quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen bestehen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen vergangener Woche verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Lediglich die FDP-Fraktion schloss sich dem Votum nicht an und plädierte für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

Wie die Petenten in der Begründung zu ihrer Eingabe schreiben, könnten nur quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen von deutschen Sicherheitsbehörden auf Sicherheitsprobleme geprüft werden, da die Behörden bei proprietärer Software (herkömmliche, lizensierte Software, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzer und Dritte stark einschränkt) keinen Einblick in den Quellcode hätten. Die „Schwarmintelligenz“ des Internets führe bei quelloffener Software zudem dazu, dass Sicherheitslücken schneller gefunden und geschlossen würden. Proprietäre Betriebssysteme und Software sei daher nachweislich anfälliger für Hacker-Attacken, heißt es in der Petition.

Außerdem seien quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen kostengünstiger, da Lizenzgebühren wegfielen. In sicherheitskritischen Bereichen, wie der Bundeswehr, soll nach den Vorstellungen der Petenten proprietäre Software eingesetzt werden dürfen, „wenn dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der zugrunde liegende Quelltext bekannt ist“.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass die Nutzung quelloffener Software „erhebliche Chancen bietet“. Zugleich weisen die Abgeordneten daraufhin, dass die IT-Ausstattung der Behörden der öffentlichen Verwaltung „von einer Vielzahl von Entscheidungsträgern und Einflüssen bestimmt wird“. Nach Aussage der Bundesregierung werde grundsätzlich bei jeder Beschaffung der mögliche Einsatz von freier und quelloffener Software im Rahmen der geltenden Vorgaben geprüft, heißt es in der Vorlage. Entscheidend für die Software-Auswahl sei, ob die geforderten Fähigkeiten im Gesamtzusammenhang erreicht werden können.

Quelle: Bundestag

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