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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/10/2019 Nr. 42182

VK Südbayern: § 134 GWB-Informationsschreiben – Beschluss bestandskräftig

EntscheidungAufgrund des großen und kontroversen Interesses an der Entscheidung der VK Südbayern zur Form der Informationsschreiben nach § 134 GWB (siehe ), teilt die Vergabekammer in der vergangenen Woche mit, dass der Beschluss durch die Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig durch das OLG München (Beschl. v. 28.08.2019 – Verg 11/19) bestandskräftig geworden ist. Eine inhaltliche Positionierung des OLG zur Frage der Mitteilung nach § 134 GWB ist dabei aber nicht erfolgt.

Die Entscheidung der Vergabekammer ist auch Gegenstand einer Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

Quelle: VK Südbayern

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