Die Bundesregierung hat eine Ergänzung zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 (19/13800) vorgelegt. Demnach sieht der Entwurf nun Ausgaben in Höhe von 360,388 Milliarden Euro vor, 542 Millionen Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf (). Gegenüber dem Soll-2019 sind damit zusätzliche Ausgaben in Höhe von 3,938 Milliarden Euro vorgesehen (+ 1,1 Prozent). Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen, eine Netto-Kreditaufnahme ist weiterhin nicht vorgesehen.
Laut Begründung wird mit der Ergänzung das von der Bundesregierung am 25. September 2019 beschlossene „Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050“ im Haushaltsjahr 2020 finanziell nachvollzogen. Die Ergänzung sei zur Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKF) notwendig, heißt es weiter. Die Bundesregierung hatte im ursprünglichen Regierungsentwurf keinen EKF-Wirtschaftsplan vorgelegt.
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf folgen durch Umschichtungen einzelner Titel in den EKF sowie neue Titel Veränderungen in den Ausgabeansätzen der Einzelpläne der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (- 146 Millionen Euro), Ernährung und Landwirtschaft (+ 110 Millionen Euro), Verkehr und digitale Infrastruktur (+ 1,047 Milliarden Euro), Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (+ 84 Millionen Euro), wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (+ 500 Millionen Euro) sowie Bildung und Forschung (+ 5,5 Millionen Euro). Zudem reduziert sich der Ausgabeansatz im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) um 1,059 Milliarden Euro.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört unter anderem die Aufstockung der investiven und nicht-investiven Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Agrar-Etat. Neben einem Aufwuchs beim allgemeinen Bundesanteil zur Finanzierung der GAK sind auch deutlich höhere Ansätze für „Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ innerhalb der GAK vorgesehen. So sollen dafür vom Bund 2020 summiert 98 Millionen Euro statt bisher vorgesehener zehn Millionen Euro fließen. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahr wurden von summiert acht Millionen Euro auf 170 Millionen Euro erhöht. Im Verkehrs-Etat sind laut Ergänzung im kommenden Jahr für die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG eine Milliarde Euro vorgesehen.
Durch unter anderem diese als Investition verbuchte Eigenkapitalerhöhung steigen die im Haushaltsentwurf 2020 als Investitionen verbuchten Ausgaben auf 41,664 Milliarden Euro. Im ursprünglichen Entwurf waren es 39,99 Milliarden Euro. 2019 sind als Soll 39,946 Milliarden Euro veranschlagt.
Laut Wirtschaftsplan sind im EKF im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,935 Milliarden Euro vorgesehen, 2,812 Milliarden. Euro mehr als im Soll für 2019. Für die kommenden Haushaltsjahre sollen insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15,145 Milliarden Euro ausgebracht werden. Einnahmenseitig rechnet die Bundesregierung mit Erlösen aus dem Emissionshandel in Höhe von 2,744 Milliarden Euro (Soll-2019: 2,124 Milliarden Euro). Die Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt sollen mit 191,2 Millionen Euro deutlich sinken (Soll-2019: 1,792 Milliarden Euro). Gleichzeitig ist eine Entnahme aus der Rücklage von sechs Milliarden Euro geplant (Soll-2019: 2,207 Milliarden Euro).
Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.
Quelle: Bundestag
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