Mit dem „Jahresbauprogramm 2020 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ fördert das Niedersächsische Wirtschaftsministerium die kommunale Straßeninfrastruktur. Seit dem Jahr 2018 stehen dafür jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung. Nun steht fest, welche kommunalen Projekte mit dem Jahresbauprogramm 2020 gefördert werden können – dies sind in diesem Jahr alle förderfähigen, baureifen, von den Kommunen angemeldeten Vorhaben.
Im kommenden Jahr sollen 81 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 19 Millionen Euro gefördert werden. Die 81 Projekte haben insgesamt ein Fördervolumen von über 50 Millionen Euro, verteilt über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei über 95 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben sollen im Jahr 2020 mit knapp 56 Millionen Euro bezuschusst werden.
Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die niedersächsischen Verkehrswege – ob in den Orten oder zwischen Städten – sind die Lebensadern unseres Bundeslandes. Das Jahresförderprogramm ist ein wichtiges Instrument, das den Kommunen hilft ihre Infrastruktur auszubauen und instand zu halten. Das betrifft sowohl den Neubau, als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken. Es freut mich, dass Land und Kommunen in Niedersachsen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an einem Strang ziehen.“
Mit den Maßnahmen kann die Bausubstanz und die Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken verbessert werden. Beim verkehrsgerechten Ausbau von vorhandenen Straßen handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder die Neuordnung des Straßenraumes zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern. Auch der Neu- oder Ausbau von Radwegen an kommunalen Straßen, sowie weitere investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs können bezuschusst werden. Weiterhin ist eine Förderung der Errichtung von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehrsplätzen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, Maßnahmen zur Schulwegsicherung, Vorhaben zur Verkehrssteuerung und der Aus- bzw. Neubau von Nebenanlagen an Landes- oder Bundesstraßen und die technische Sicherung von Bahnübergängen mit den Mitteln des Jahresbauprogramms möglich.
Die Einzelmaßnahmen können Sie der beigefügten Übersicht rechts in der Infospalte entnehmen.
Hintergrund
Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier „NGVFG“-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden darüber gut informiert.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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