Die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Berlin verzögert sich weiterhin auf unbestimmte Zeit. Die erforderlichen Vorbereitungen für die Einführung der UVgO seien jedoch bereits abgeschlossen.
Die UVgO wird im Land Berlin auf der Grundlage der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) eingeführt. Die Federführung liegt bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Finanzverwaltung bereitet aktuell eine Senatsvorlage vor, auf deren Grundlage alle Ausführungsvorschriften der Regelungen der LHO, die 2018 geändert wurden, insgesamt zu novellieren. Die Ursache für die Verzögerung betrifft dabei nicht die Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (AV § 55 LHO). Das Inkrafttreten der AV § 55 LHO wird durch Rundschreiben bekannt geben.
Das Rundschreiben wird über den Newsletter des Vergabeservice Berlin versandt. Dabei ist beabsichtigt, dass die UVgO mit einem zeitlichen Abstand von ca. vier bis sechs Wochen in Kraft treten soll. Dadurch sollen die öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, noch entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Quelle: Berlin
Worin liegt denn diese extreme Verzögerung begründet?