Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen vor, wie hoch der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Auftraggeber auf Landes- und Kommunalebene ist. Die Bundesebene ist seit April 2016 vollständig an die Vergabeplattform des Beschaffungsamtes angeschlossen. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16029) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15468).
Da seit dem 1. Januar 2020 auch bei niederschwelligen Vergaben die elektronische Kommunikation verpflichtend sei und Oberschwelleverfahren bereits seit Oktober 2018 vollelektronisch durchgeführt werden müsse, sei zu erwarten, dass der Digitalisierungsgrad im Vergleich zu den vergangenen Jahren gestiegen sei. Zur Vereinfachung des Vergabeverfahren haben auch Gesetzesänderungen beigetragen, in den vergangenen fünf Jahren habe es auf Bundesebene sechs Anpassungen im vergaberechtlichen Bereich gegeben.
Ein Wettbewerbsregister soll bis Ende 2020 seinen Betrieb aufnehmen und dadurch den öffentlichen Auftraggebern zentral Informationen zu Wettbewerbsverstößen liefern. Ab 2021 soll eine valide Vergabestatistik abgerufen werden können, die ein großes Set an Daten beinhaltet.
Quelle: Heute im Bundestag
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